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Versicherungsrecht


Unsere wirtschaftliche Existenzgrundlage wird in vielfältiger Weise durch Versicherungssysteme gewährleistet.

Sei es durch öffentlich rechtlich ausgestaltete Umlagesysteme, wie z.B. in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, und Pflegeversicherung oder durch private Pflichtversicherungen wie zB. die Kfz- oder Gebäudeversicherung sowie durch eine Vielzahl von freiwilligen Schaden-, Risiko-, Vorsorge-, Haftpflicht- und andere Versicherungen.

Die Vielzahl der Versicherungssparten und der von den unterschiedlichsten Anbietern offerierten Versicherungsarten ist fast unüberschaubar.

Die Bedingungen für die unterschiedlichen Versicherungen werden immer umfangreicher und unübersichtlicher.

Nicht selten machen Versicherungsnehmer beim Eintritt eines Schadensfalles die Erfahrung, dass die Leistungsabteilung einer Versicherung nicht hält was beim Abschluss der Versicherung versprochen wurde.

Im Dschungel der kleingedruckten Versicherungsbedingungen haben viele Anspruchsteller das Gefühl der erdrückenden Wirtschaftsmacht und dem Wissensvorsprung der Versicherungen chancenlos ausgeliefert zu sein.

Deshalb bieten wir Ihnen mit auf diesem Gebiet erfahrenen Rechtsanwälten unsere Hilfe an.  


















 


Rechtsanwalt Wilfried Merkle | info@kanzlei-bruchsal.de