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RA Wilfried Merkle
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Honorar


Klarheit über Kosten ist eine weitere Säule vertrauensvoller Zusammenarbeit.

Es ist für uns selbstverständlich, Sie über die Kosten unserer Beauftragung zu informieren.

Anwälte arbeiten grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsechtsanwaltsvergütungsgesetz. Hierbei richten sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert.

Unabhängig vom Streitwert können wir auch eine Honorarvereinbarung treffen. Hier können Stundensätze oder seit 01.07.2008 auch ein Erfolgshonorar in Ansatz gebracht werden.


 

Rechtsanwalt Wilfried Merkle | info@kanzlei-bruchsal.de